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Allgemeine Informationen

In der Stadt Wilkau-Haßlau gibt es insgesamt 7 Kindertageseinrichtungen, wovon sich 4 in kommunaler Trägerschaft und 3 in freier Trägerschaft befinden. Eine Übersicht aller Kindertageseinrichtungen in Wilkau-Haßlau finden Sie unter Stadt Wilkau-Haßlau – Kinderbetreuung.

 

Auf unserer Internetseite finden Sie alle Informationen über die kommunalen Einrichtungen

  • Kita „Am Sandberg“
  • Kita „Heinrich Dietel“
  • Hort „Heinrich Dietel“
  • Kita „Tintenklecks“ (inkl. Hortbereich)
  • Kita „Märchenkiste“

sowie Informationen zu den Angeboten der jeweiligen Einrichtung, ihren Öffnungszeiten und Formulare bzw. Informationen zur Anmeldung eines Betreuungsplatzes.

 

Grundsätze zur Betreuung
Allgemeine Grundsätze zur Betreuung in Kindertageseinrichtungen der Stadt Wilkau-Haßlau sind in der „Satzung der Stadt Wilkau - Haßlau zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege sowie über die Erhebung von Elternbeiträgen (Kita-Satzung)“ festgeschrieben.

 

Betreuungszeiten
Die Einrichtungen sind in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet.

 

In Kinderkrippen und Kindergärten werden im Rahmen der Öffnungszeiten folgende tägliche Betreuungszeiten angeboten: 

  • bis 4,5 Stunden
  • bis 9 Stunden
  • bis 6 Stunden
  • bis 10 Stunden
  • bis 11 Stunden

In Horten werden im Rahmen der Öffnungszeiten folgende tägliche Betreuungszeiten angeboten: 

  • bis zu 2 Stunden (Frühhort, täglich bis zum Unterrichtsbeginn)
  • bis zu 5 Stunden (Nachmittagshort, täglich ab Ende der letzten Schulunterrichtsstunde des zu betreuenden Kindes) 
  • bis zu 6 Stunden (Früh- und Nachmittagshort)

In den Ferien beträgt die Grundbetreuung im Hort 6 Stunden. Eine regelmäßige Betreuung kann für den jeweiligen Ferienblock Frühjahr- /Sommerferien und/ oder Herbst-/ Winterferien für die 7. und 8. Stunde gewählt werden. Für diese Ferienbetreuung wird in den Monaten April und/ oder Oktober des Jahres der Elternbeitrag jeweils auf 7 Stunden bzw. 8 Stunden angehoben.

 

Schließtage
Aufgrund von gesetzlichen Feiertagen kann es zu Schließungen der Einrichtungen an sog. Brückentagen kommen. Die Einrichtung wird Sie rechtzeitig darüber informieren. Weiterhin sind alle kommunalen Einrichtungen zwischen dem 23. und 31. Dezember eines jeden Jahres geschlossen.